Einbruchfolgeschaden – KFZ Versicherung // Gutachten // Und nun?

Einbruchfolgeschaden mit der KFZ Versicherung?

Hallo Zusammen,

heute möchten wir euch über unsere Erfahrungen mit einer KFZ Versicherung berichten.

Rahmenbedingungen:

Es geht um ein Fahrzeug was 12 Jahre alt ist, und vor 6 Monaten auf den Versicherungsnehmer zugelassen wurde. Das Fahrzeug hat neben diversen Änderungen auch ein nagelneues Navigationssystem spendiert bekommen.

Eines morgens wurde der Versicherungsnehmer durch die Kripo geweckt. Was ist passiert?

Es sind zwei Einbrecher in sein Auto gestiegen und haben das Navigationssystem entwendet. Das Fahrzeug stand bergauf. Damit die Einbrecher das Navigationssystem und den Joystick entfernen konnten, mussten Sie den Gang rausnehmen und die Handbremse lösen. Folglich ist das Fahrzeug bergab gerollt und traf ein 50 Meter entfernt geparktes Fahrzeug. Dabei versperrte das Fahrzeug die Durchfahrt der Straße.

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Reaktion der Versicherung

Als der Versicherungsnehmer dann alle Unterlagen der Polizei erhalten hatte (Strafanzeige erstmal gegen unbekannt) wurde der Versicherung der Schaden telefonisch gemeldet. Diese verwies auf den Sachverständigen Engfeld. Dieser hatte zwar keinen Termin frei, konnte dem Versicherungsnehmer aber anbieten vorbeizukommen um die Fotos zu machen, so dass der Versicherungsnehmer anschließend anfangen konnte das Chaos zu beseitigen. Aufgrund des neuen Navigationssystems dauerte die Ausfertigung des Gutachtens 4 Wochen. (Ursache war das neue Navigationssystem was quasi als Einzelanfertigung anzusehen war) Das Gutachten wurde in 3 Bereiche auf Anforderung der Versicherung seitens des Sachverständigen gestückelt. 1. Einbruchschaden 2. Diebstahlschaden 3. Einbruchfolgeschaden

Die Versicherung teilte als erste Stellungnahme mit dass Sie den 1. Einbruchschaden übernimmt und für 2. Diebstahlschaden weitere Nachweise benötigt.

Reaktion des Versicherungsnehmers

Der Versicherungsnehmer sammelte sämtliche Belege die er noch auffinden konnte und sendete diese der Versicherung, hier waren auch Screenshots aus Ebay dabei sowie diverse Fotos vom Einbauvorgang. So dass keine weiteren Nachweise erforderlich waren, da alles aus den Belegen und den Fotos hervorging.

Reaktion der Versicherung

Nach reifer Prüfung übernahm die Versicherung 1. Einbruchschaden und 2. Diebstahlschaden lehnte aber die Regulierung von dem Einbruchfolgeschaden ab.

Reaktion des Versicherungsnehmers

Der Versicherungsnehmer schrieb einen Widerspruch zur Ablehnung des Einbruchfolgeschaden, er studierte die AKB´s (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) und widerlegte die Ablehnung mit den eigenen AKB´s der Versicherung.

Reaktion der Versicherung

Nach einer zweiwöchigen Prüfung bestätigte die Versicherung die Übernahme des Einbruchfolgeschadens.

Reaktion des Versicherungsnehmers

Damit war der Schaden nahezu komplett reguliert, aber der Versicherungsnehmer stellte noch weitere Schäden die nicht im Gutachten aufgeführt waren fest. Dies teilte er der Versicherung schriftlich inkl. der dazugehörigen Fotos mit.

Reaktion der Versicherung

Die Versicherung übergab die Frage an den Sachverständigen und dieser teilte mit dass die bemängelten Schäden durchaus in Verbindung mit dem Einbruch stehen könnten. Auch diese Zahlung wurde geleistet.

 

Unser Fazit:

Vergleichen Sie am besten regelmäßig Ihren Versicherungstarif auf Der Versicherungsboss und nehmen Sie nicht den günstigsten Tarif. Schauen Sie auf die Bewertungen und bewerten Sie diese nüchtern.

Mit dem  Sachverständigen Engfeld haben wir einen fairen und vor allem netten Gutachter kennengelernt. Er betrachtet den Schaden objektiv und bewertet diesen dementsprechend!

Wenn Sie Veränderungen an Ihrem Fahrzeug durchführen, verpassen Sie nicht diese zu dokumentieren (während des Umbaus und danach) und bewahren Sie die dazugehörigen Belege gründlich in Ihrer Versicherungsmappe auf, so dass Sie diese für den Fall der Fälle griffbereit haben.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, schreiben Sie uns!

 

 

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